Express Profi Übersetzer | Professionelles Übersetzungsbüro

Wir verbinden die Welt durch Sprachen

Sprachliche Meisterwerke mit Präzision: Ihr zuverlässiger Übersetzer für jede (sprachliche) Herausforderung!

Übersetzerservice | Apostille | Zwischenbeglaubigung | Legalisation

 

Haager Apostille, Legalisation & Beglaubigung | Anwälte & Notare

Deutsche Institutionen und Behörden erkennen Urkunden aus dem Ausland oftmals nur dann an, wenn eine entsprechende Beglaubigung die Echtheit des Dokuments bestätigt.
Dies ist meist umgekehrt auch der Fall für deutsche Urkunden, die in ausländischen Behörden vorgelegt werden sollen.
Auf internationaler Ebene gibt es neben dem Beglaubigungsverfahren, welches durch bilaterale bzw. multilaterale Verträge zwischen verschiedenen Staaten geregelt ist, vor allem zwei vorherrschende Beglaubigungsverfahren, die eine Echtheit von öffentlichen Urkunden, wie beispielsweise Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden oder Geburtsurkunden bestätigen: Die Haager Apostille und die Legalisation.

 

 

Übersetzungsbüro für Apostille | Notarielle Übersetzung

Der Apostille liegt das „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 05.
Oktober 1961 (Haager Übereinkommen)” zu Grunde.
Sie gewährt den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung für die öffentliche Urkunde, die im Original vorgelegt werden muss.
Für deutsche Urkunden wird die Apostille von bestimmten deutschen Behörden ausgestellt, eine weitere Beteiligung durch das Konsulat des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist nicht mehr notwendig.
Das bedeutet, dass eine anschließende Legalisation durch die entsprechende Botschaft entfällt.
Legalisation | Überbeglaubigung Deutsche öffentliche Urkunden werden in Nicht-Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens nur dann anerkannt, wenn die Echtheit durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des betreffenden Staates bestätigt worden ist.

 

Hierfür ist i.d.R. eine Vorbeglaubigung der deutschen Dokumente durch die zuständige deutsche Behörde erforderlich.
Weitere Anforderungen zur Überprüfung der Echtheit des Dokuments variieren je nach Auslandsvertretung.
Grundsätzlich können nur amtliche Urkunden wie z. B. Heiratsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, Geburtsurkunden oder gerichtliche und notarielle Urkunden von den deutschen Behörden oder ausländischen Vertretungen beglaubigt werden. Private Dokumente, zu denen z. B. ein handschriftliches Testament und formlose Kaufverträge wie z. B. Es wird davon ausgegangen, dass Kaufverträge für Fahrzeuge von einem Notar oder einer anderen Behörde notariell beglaubigt werden müssen, um eine amtliche Urkunde zu werden. Nur dann ist es möglich, private Dokumente zu legalisieren. Haager Apostillen und vorläufige Bescheinigungen werden beispielsweise je nach Dokument von verschiedenen Behörden in Deutschland ausgestellt z. B. Vorsitzende von Land- oder Bezirksgerichten.

 

Da dies jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, empfiehlt es sich, sich bei der ausstellenden Behörde zu erkundigen, die für die Zertifizierung zuständig ist.
Ebenso sollte bezüglich der Legalisierungserfordernisse die zuständige Auslandsvertretung konsultiert werden.
Apostille und Legalisierung von Übersetzungen Eine Übersetzung gilt als Expertenleistung und nicht als amtliches Dokument.
Die Beglaubigung, Anerkennung oder Beglaubigung eines öffentlich bestellten, beeidigten, vereidigten oder ermächtigten Übersetzers bescheinigt die Richtigkeit und Vollständigkeit des übersetzten Dokuments, macht es jedoch nicht zu einem öffentlichen Dokument. In dieser Form wird eine Apostille bzw. das Legalisierungsverfahren hat keine unmittelbare Wirkung.

 

Hierzu muss zunächst die Eigenschaft des Übersetzers als anerkannter Sachverständiger durch den zuständigen Gerichtspräsidenten bestätigt werden.
Dank dieser offiziellen Anordnung wird die Übersetzung zu einem öffentlichen Dokument und kann mit einer „Haager Apostille“ oder „Legalisierung“ versehen werden.
Neben der beglaubigten, beglaubigten, beglaubigten Übersetzung Ihrer Dokumente wie Heiratsurkunden oder Sterbeurkunden übernimmt unser Übersetzungsbüro auch gerne weitere Schritte wie Apostille o. ä. für Sie Legalisierung erforderlich.